Nein. Die Haltbarkeitsdauer der vorherigen Charge von Standardsubstanzen der aktuell verkauften Charge richtet sich nach der veröffentlichten „Neuen Situation der nationalen Versorgung mit pharmazeutischen Standardsubstanzen“ in der Bekanntmachung.
Sollten in späteren Zeiträumen für dieselbe Charge abweichende Informationen veröffentlicht werden, ist die neueste Bekanntmachung maßgebend.
Wird die Information über die Einstellung der Charge innerhalb der Haltbarkeitsdauer veröffentlicht, ist die Information über die Einstellung maßgebend.
Das NIFDC überwacht die Qualität der folgenden Standardsubstanzen nicht mehr: außerhalb der Haltbarkeitsdauer und nicht mehr aktuelle Chargen ohne festgelegte Haltbarkeitsdauer (dies sind in der Regel alte Chargen, die nicht mehr im Katalog sind). Anwender, die diese weiterhin verwenden, müssen deren Kennwerte und Anwendbarkeit selbst überprüfen. Ob sie verwendet werden können, richtet sich nach der Art der Sorte und den Ergebnissen von Stabilitätsversuchen.
Wir empfehlen Anwendern, nur die Mengen zu kaufen, die sie verwenden möchten, und keine großen Mengen anzusammeln, um Abfall durch Ablaufdatum und Ungültigkeit zu vermeiden.